Allgemeine Geschäftsbedinungen
1.Geltung, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen
soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist. Einkaufsbeding-
ungen des Bestellers werden in keinem Fall Gegenstand der Vertragsbeziehungen zwischen uns
und dem Besteller.
1.2 Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend.
1.3 Bestellungen gelten erst dann als von uns angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt
haben.
1.4 Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, eine angemes-
sene Aufwandspauschale zu erheben.
2. Leistungsumfang, Korrekturen
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Aufragsbestätigung. Mehrleistungen, die
vom Besteller verlangt werden oder sich während der Durchführung des Auftrages als
erforderlich erweisen, werden zu den üblichen Preisen in Rechnung gestellt. Insbesondere
werden Autorkorrekturen, die vom Satzmanuskript oder von den Bildvorlagen abweichen
zusatzlich berechnet.
2.2 Der Besteller ist verpflichtet, Korrekturabzüge oder Andrucke innerhalb eines von uns
gesetzten angemessenen Zeitraum zu prüfen und, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen
eine Druckreiferklärung dafür abzugeben.
2.3 Der Besteller ist verpflichtet, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % zu akzeptieren. In
einem solchen Fall ändert sich der Preis entsprechend
3. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich netto in € zuzüglich Umsatzsteuer und Nebenkosten wie Fracht,
Verpackung und Versicherung. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.
3.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss Löhne oder Materialpreise, so sind wir berechtigt, den
Preis der Lieferung in dem Maß zu verändern, wie die betreffende Änderung der Löhne oder
Materialpreise die Kosten der Lieferung beeinflusst.
4.Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind mit Rechnungsdatum sofort fällig rein netto, es sei denn es ist
schriftlich etwas anderes vereinbart. Für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der
Zahlung auf unserem Konto maßgebend
4.2 Bei neuen Geschäftsverbindungen, bei Bereitstellung größerer Materialmengen oder bei
Aufträgen im Gesamtwert über 300,-€ können wir entsprechende Voraus- oder Teilzahlung
berechnen.
4.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen sind unsere Rechnungen, abweichend von $ 284
Abs. 3 Satz 1 BGB mit 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen.
Des weiteren sind wir berechtigt Mahngebühren zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
4.4 Gerät der Besteller mit Zahlungen oder Teilzahlungen länger als 7 Tage in Rückstand, so
werden alle unsere Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofort
fällig. Der Besteller ist von da an nicht mehr berechtigt, ihm eingeräumte Rabatte oder Skonti in
Anspruch zu nehmen. Bei Geschäften, die zu einem solchen Zeitpunkt noch nicht abgewickelt
sind , sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die endgültige Herstellung zu verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten,
Vorauszahlung des gesamten Preises oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Regelung
dieses Absatzes gilt entsprechend, wenn eine wesentliche Verschlechterung des in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers eintritt oder wenn uns Tatsachen bekannt werden, die
auf Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers schließen lassen,
4.5 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur gestattet, wenn diese von uns nicht bestritten
oder rechtskräftig gegen uns festgestellt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Besteller gegen einen Anspruch von uns nur zu, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht, wie dieser Anspruch.
5. Lieferung
5.1 Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine bezeichnen jeweils lediglich die Fälligkeit unserer
Leistung. In Verzug geraten wir in jedem Fall erst auf Grund einer nach Fälligkeit erfolgten
schriftlichen Mahnung des Bestellers. Lieferfristen laufen erst ab dem Zeitpunkt, zu welchem
zwischen dem Besteller und uns Übereinstimmung über sämtliche Gegebenheiten des
Geschäfts zustande gekommen ist. Entsprechendes gilt für vereinbarte Liefertermine.
Lieferfristen und Liefertermine verschieben sich um eine angemessene Zeitspanne, wenn der
Besteller seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten (z.B. pünktliche und druckreife
Datenübertragung) nicht rechtzeitig nachkommt oder während der Ausführung des Auftrages
Änderungen verlangt.
5.2 Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse
wie Maschinenstörungen, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung
und ähnlichem. Lieferfristen und Liefertermine verschieben sich entsprechend der Dauer der
Einwirkungen solcher Hindernisse sowie einer angemessenen Dauer nach deren Beendigung.
5.3 Geraten wir mit der Erbringung unserer Leistung in Verzug, so muss uns der Besteller eine
Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen zur Erbringung unserer Leistung gewähren. Ein
etwaiger Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens sowie ein etwaiger Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind auf den Schaden begrenzt, dessen Eintritt bei
Annahme des Auftrages für uns vorhersehbar war, höchstens jedoch auf 20 % des
Aufragswertes.
5.4 Die für den Fall des Verzuges getroffenen Schadensersatzregelungen gelten entsprechend,
wenn uns die Ausführung eines Auftrages unmöglich wird.
6. Material des Bestellers
6.1 Material das vom Besteller gestellt wird, insbesondere Papier, Druckbogen, Manuskripte,
Originale und ähnliches, behandeln wir sorgfältig, aber unter Ausschluss jeder Haftung für
Fahrlässigkeit. Soll das Material gegen Diebstahl, Verlust, Feuer, Wasser oder andere Risiken
versichert werden, so hat dies der Besteller zu besorgen. Wenn wir den Eingang angelieferter
Materialien Bestätigen, erfolgt dies ohne Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit der als
geliefert bezeichneten Mengen und Qualitäten
7.Versand
7.1 Erfüllungsort ist unser Firmensitz
7.2 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. In der Wahl der Transportmittel
und Wege sind wir frei, wenn nichts anderes vereinbart ist.
7.3 Auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers schließen wir für den Versand auf seine
Rechnung eine Transportversicherung ab.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der Lieferung leisten wir vorbehaltlich des Absatzes 8.2 Gewähr. Als Mangel der Lieferung gilt es nicht, wenn bei farbigen Reproduktionen geringfügige Abweichungen vom Original oder geringfügige Abweichungen zwischen dem Andruck und dem Auflagendruck auftreten. Ebenso gilt es nicht als Mangel, wenn die Papierqualität innerhalb der handelsüblichen Toleranzen schwankt.
8.2 Wir haften jedoch nicht für die richtige Aufnahme telefonisch durchgegebener Änderungen
gegenüber dem ursprünglichen Auftrag. Ebenso haften wir in keinem Falle, wenn die Lieferung
Korrekturabzügen oder Andrucken entspricht, die vom Besteller mit einer Druckfreigabe versehen
worden sind.
8.,3 Weist eine Lieferung erhebliche Mängel auf, für die wir Gewähr leisten , so gilt; a) Der Besteller kann in einem solchen Fall lediglich Herabsetzung des Preises ( Minderung ) beanspruchen. Wir können jedoch innerhalb 14 Tagen nach Zugang des Minderungsbegehrens verlangen, das wir die Gewährleistung statt durch Minderung durch Nachbesserung oder Neulieferung erbringen können. Beruhen die Mängel der gelieferten Erzeugnisse auf Mangel an Materialien oder Herstellung dritter, SO sind Wir auch berechtigt, uns von unserer Gewährleistungsverpflichtung dadurch zu befreien, das wir innerhalb dieser Frist unsere Gewährleistungsansprüche gegen die betreffenden Dritten an den Besteller abtreten
b) Verlangen wir, die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu erbringen, so kann der Besteller Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbracht wird oder wenn sie endgültig fehlgeschlagen ist. Schadensersatzansprüche des Bestellers können nicht geltend gemacht werden wenn der Besteller mit der von Ihm Zu erbringenden Gegenleistung in Höhe eines Betrages in Rückstand ist, der die Wertminderung übersteigt, welche durch etwaige Mangelhaftigkeit unserer Lieferung verursacht ist.
8.4 Für zugesicherte Eigenschaften haften wir über den vorstehend festgelegten Umfang hinaus im
Rahmen des Zweckes der Zusicherung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wenn dem Besteller auf Grund der zugesicherten Eigenschaft ein Schaden entstanden ist und er uns bei Auftragserteilung auf die Möglichkeit eines solchen Schadenseintritt hingewiesen hat. Als zugesichert gelten Eigenschaften nur dann, wenn sie vertraglich ausdrücklich so bezeichnet werden.
8.5 Mängelrügen sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu erheben
Maßgeblich ist der Eingang der Mängelrüge hier bei uns. Bei Teillieferungen beginnt die Frist mit
Empfang der Teillieferung. Versteckte Mängel ,die auch bei sorgfältiger Prüfung der Teil- oder
Gesamtlieferung nicht innerhalb der Frist von 5 Tagen bemerkt werden konnten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen
9. Haftung
Sollte der Besteller durch eine von uns grob fahrlässig begangene Vertragsverletzung (positive
Vertragsverletzung) einen Schaden erleiden, so leisten wir dafür Ersatz. Der Ausschluss der Haftung im übrigen gilt auch für solche Schäden, die durch einen Mangel unserer Lieferung unmittelbar oder mittelbar herbeigeführt werden.
9.2 Auch für Schaden, die durch eine etwaige Verletzung der uns bei den Vertragsverhandlungen
obliegenden Pflichten entstehen, haften wir nur, wenn wir diese Schäden grob fahrlässig verschuldet haben.
10.Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen
gegen den Besteller, sowie gegenüber dritten in unserem Eigentum. Der Besteller ist vorbehaltlich des
Absatzes 10.3 berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung die von uns gelieferten
Erzeugnisse auch Vor Erwerb des Eigentum weiter zu veräußern, Wir sind auch ohne Rücktritt vom
Liefervertrag berechtigt, die in unserem Vorgehaltseigentum stehende Ware zurückzunehmen, wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten in Rückstand geraten ist.
10.2 Im Falle der Weiterveräußerung gelten die durch die Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in der Reihenfolge ihres Entstehens bis zur Höhe unserer gesamten Forderungen zuzüglich 20 % schon jetzt als auf uns übergegangen. Wir sind berechtigt, den Forderungsübergang gegenüber dem Abnehmer des Bestellers offenzulegen, wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner Verpflichtung in Rückstand oder wenn er in Vermögensverfall gerät.
10.3 Der Besteller ist nicht berechtigt, von uns gelieferte noch unter Eigentumsvorbehalt stehende
Erzeugnisse weiter zu veräußern, a) wenn die durch die Weiterveräußerung erlangte Forderung trotz der in Absatz 10.2 getroffenen Regelung nicht auf uns übergehen kann; b) wenn der Besteller mit seinen Verpflichtungen im Rückstand ist.
10.4 Verarbeitet der Besteller unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse weiter und
entsteht dadurch eine neue Sache, so gelten wir zusammen mit dem Verarbeiter als Hersteller der neuen Sache. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache entsprechend unserer Forderung zu dem Wert der neuen Sache, zu dem sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Zeitpunkt ihrer Herstellung zu bewerten ist. Für das Recht des Bestellers zur Weiterveräußerung der neuen Sache gelten die durch die Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in der Reihenfolge ihres Entstehens entsprechend unserem Miteigentumsanteil bis zur Hohe unserer gesamten Forderungen zuzüglich 20 % als auf uns übergegangen
11.Periodische Druckarbeiten
11.1 Vertragsverhältnisse über die Herstellung von periodisch wiederkehrenden Druckarbeiten sind beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere steht uns das Recht zur fristlosen Kündigung zu, wenn der Besteller mit Zahlungen ganz oder Teilweise in Rückstand gerät.
12.Urheberrecht
12.1 An den von uns hergestellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und der gleichen, erwerben und behalten wir das Urheberrecht, insbesondere auch das Vervielfältigungsrecht. Das gleiche gilt, wenn wir Skizzen, Entwürfe , Originale, Filme und der gleichen des Bestellers bearbeiten und durch die Bearbeitung urheberrechtsfähige Werke entstehen. Ein Nachdruck unserer Erzeugnisse ist ohne unserer Genehmigung auch dann nicht zulässig, wenn ein urheberrechtlicher Schutz nicht bestehen sollte.
12.2 Wenn uns Vorlagen, Klischees, Manuskripte, Repros und der gleichen zur Verfügung gestellt
werden, so besteht für uns keine Verpflichtung nachzuprüfen, ob hieran fremde Urheberrechte oder anderweitige Rechte bestehen oder ob durch den Druck und die spätere Verbreitung der
Druckerzeugnisse in die Rechte dritter Personen eingegriffen wird. Der Besteller stellt uns von allen
Ansprüche Dritter, die in Zusammenhang mit den genannten Rechten dieser Person erhoben werden frei. Erträgt die Kosten und Auslagen unserer Rechtsverteidigung
13.Veröffentlichung
13.1.Bei Zustandekommen eines Auftrages willigt der Besteller/Kunde automatisch in die eventuelle Veröffentlichung von Fotos der hergestellten Produkte mit seinem Firmenaufdruck als Werbezweck ein. Das kann in sämtlichen Werbemedien sein, wie zum Beispiel bei Facebook, in Flyern oder auf unserer Internetseite,
14. Schlussbestimmungen
14.1 Nebenabreden, nachträgliche Änderungen von Aufträgen sowie Abweichungen von den in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen generell getroffenen Regelungen bedürfen der Schriftform.